17.10.2019 - Facebook setzt in der Schweiz Wahl-Features ein

Facebook setzt in der Schweiz Wahl-Features ein

17.10.2019 - Facebook setzt ab dem Tag vor den Eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober 2019 Features ein, um die Schweizer Stimmberechtigten auf ihrer sozialen Plattform anzusprechen. Dies bestätigte das Unternehmen auf Anfrage dem Datenschutzbeauftragten. Der EDÖB begrüsst die angekündigte Transparenz.

Nachdem der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) durch Berichte Kenntnis davon erhalten hat, dass Facebook im Hinblick auf die Schweizer Parlamentswahlen 2019 auf ihrer sozialen Plattform möglicherweise Wahl-Features wie bspw. den «Voter-Button» einsetzen wird, hat er das Unternehmen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

In seinem Schreiben hat der EDÖB unter Verweis auf die Ziffern 5.3 und 7 seines Leitfadens darauf hingewiesen, dass auch die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu aufgerufen sind, fair und vollständig über die Bearbeitung und Funktionsweise der dafür eingesetzten Methoden zu informieren. Nur aufgrund einer solchen Transparenz können die Stimmbürgerinnen und –bürger abschätzen, ob und wie sich die den entsprechenden Applikationen zu Grunde liegenden Bearbeitungen ihrer Daten auf die Meinungsbildung oder das Wahlverhalten auswirken.

Facebook Ireland Ltd. hat daraufhin bestätigt, dass auf ihrer sozialen Plattform entsprechende Funktionen einen Tag vor den Wahlen und am Wahltag selber eingesetzt werden sollen. Facebook plant zum Wahltermin alle Facebook-Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren in der Schweiz an die Wahl zu erinnern. Eine Selektion von Gruppen oder Personen nehme Facebook nicht vor.

Gemäss den schriftlichen Zusicherungen von Facebook zielten die Features alleine darauf ab, die Nutzer für die anstehenden Wahlen zu sensibilisieren und letztendlich die Teilnahme zu fördern, indem die betroffenen Personen zum Beispiel auf ihrem Profil posten können, dass sie an der Wahl teilgenommen haben. Facebook betont, dass vom Unternehmen in diesem Zusammenhang keine politischen Ansichten der jeweiligen Nutzer bearbeitet werden.

Weiter hat Facebook dargelegt, dass das Unternehmen den Transparenzerfordernissen unseres Leitfadens Beachtung schenke. Die betroffenen Personen sollen sich über eine mehrstufige Information mittels Hyperlinks über die eingesetzten Funktionen, Methoden und deren Bearbeitungsgrundlagen informieren können 

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Letzte Änderung 21.11.2023

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