16.07.2020 - Der Gerichtshof erklärt in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache C-311/18 Data Protection Commissioner v. Facebook Ireland Ltd und Maximilian Schrems den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig. Der Beschluss 2010/87 der EU-Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern ist hingegen weiterhin gültig.
16.07.2020 - Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu europäischen Standardvertragsklauseln und zum EU-US Privacy Shield
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu europäischen Standardvertragsklauseln und zum EU-US Privacy Shield
Der EDÖB hat das EuGH-Urteil zur Kenntnis genommen. Dieses Urteil ist für die Schweiz nicht direkt anwendbar. Der EDÖB wird das Urteil im Detail prüfen und sich zu gegebener Zeit äussern.
Letzte Änderung 21.11.2023