04.08.2021 - EDÖB nimmt zur Datenübermittlung an die United States Securities and Exchange Commission Stellung

EDÖB nimmt zur Datenübermittlung an die US SEC Stellung

04.08.2021 – Der EDÖB hat gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) zur Frage der Zulässigkeit der Datenübermittlung von Schweizer Vermögensverwaltern an die US-Aufsichtsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben: 

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Letzte Änderung 21.11.2023

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