17.11.2022 - Datensammlung anmelden - Verzeichnisse melden (DataReg)

Datensammlung anmelden - Verzeichnisse melden (DataReg)

17.11.2022 - Mit der Inkraftsetzung des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) per 1. September 2023 erfährt die Anmeldung von Datensammlungen im Register des EDÖB eine Änderung. Unter dem neuen Datenschutzgesetz müssen ab diesem Zeitpunkt nur noch Bundesorgane ihre Datensammlungen dem EDÖB melden.

Bis zur Inkraftsetzung des neuen DSG führt der EDÖB übergangsweise zwei Register – das neue DataReg für die Meldungen von Bundesorganen gemäss dem neuen Gesetz und das bereits bestehende Register für die Meldungen von Privaten gemäss dem aktuell gültigen Recht:

Meldungen von Bundesorganen

Die Meldepflicht beschränkt sich unter dem neuen Datenschutzgesetz auf die Verzeichnisse von Bundesorganen. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, hat der EDÖB hierfür ein komplett neues Meldeportal erstellt. Die Daten der Bundesorgane wurden im Herbst 2022 auf das neue Meldeportal datareg.edoeb.admin.ch migriert; die Bundesorgane müssen ab diesem Zeitpunkt für die Meldung von Verzeichniseinträgen dieses neue Portal benutzen.

https://datareg.edoeb.admin.ch

Um als Bundesorgan einen Benutzer-Zugang für die Erfassung und Pflege von Verzeichniseinträgen für Ihr Bundesorgan oder Departement zu erhalten, wenden Sie sich bitte per Mail an info@edoeb.admin.ch.

Meldungen von Privaten

Das bestehende Register unter www.datareg.admin.ch dient Privaten zur Anmeldung von Datensammlungen gemäss dem aktuell gültigen Artikel 11a DSG. Bis zur Inkraftsetzung des neuen DSG sammelt der EDÖB dort die Anmeldungen und publiziert die Datensammlungen, (ausschliesslich) von Privaten. Dieses Register wird per 1. September 2023 deaktiviert und die Daten archiviert/gelöscht. Fortan existiert keine gesetzliche Grundlage mehr für eine Meldepflicht für Private.

Überblick über die aktuell geltenden Regeln:

Hier können Sie Datensammlungen anmelden, abfragen oder verwalten:

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Letzte Änderung 21.11.2023

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