10.07.2023 - EU-US Data Protection Framework

EU-US Data Protection Framework: Angemessenheitsbeschluss der EU

10.07.2023 - Der EDÖB hat vom EU-US Data Privacy Framework und dem entsprechenden Angemessenheitsbeschluss der EU Kenntnis genommen. Die Schweiz ist ebenfalls daran, mit den USA Gespräche zur Erstellung eines entsprechenden Rahmenwerks (Swiss-US Data Privacy Framework) zu führen. Diese Gespräche sind weit fortgeschritten. Ab dem 1. September 2023 ist es Aufgabe des Bundesrates, über die Angemessenheit eines Staates gemäss des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes zu entscheiden. Er wird bestimmen, ob die USA zu gegebener Zeit in die Liste aufgenommen wird. Bis zum Vorliegen eines solchen Rahmenwerks ändert sich an der Angemessenheitsliste der Schweiz nichts.

Aktualisiert: 11.07.2023

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Letzte Änderung 11.12.2023

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