24.11.2023 - Öffentlichkeitsgesetz: Der EDÖB veröffentlicht sechs Empfehlungen zu den Covid-Impfstoffverträgen

Öffentlichkeitsgesetz: Der EDÖB veröffentlicht sechs Empfehlungen zu den Covid-Impfstoffverträgen

27.11.2023 – Während der Coronapandemie wurden beim Bundesamt für Gesundheit mehrere Zugangsgesuche zu den Verträgen betreffend Covid-19-Impfstoffe gestellt. Nach der Publikation von teilgeschwärzten Verträgen durch das BAG gingen beim EDÖB zehn Schlichtungsanträge ein. In seinen sechs Empfehlungen kommt er zum Schluss, dass der Zugang weitgehend zu gewähren ist. Damit sind die Verfahren für den EDÖB abgeschlossen.

In den Jahren 2020 bis 2022 verlangten mehrere Personen gestützt auf das Öffentlichkeitgesetz beim Bundesamt für Gesundheit BAG Zugang zu den Beschaffungsverträgen des Bundes betreffend Covid-19-Impfstoffe. 

Die Beschaffungsverträge wurden mit sechs verschiedenen Unternehmen abgeschlossen. Insgesamt handelt es sich bei den Dokumenten um 27 Vereinbarungen und Verträge. Das BAG schob den Zugang zu den verlangten Dokumenten auf, was das Bundesverwaltungsgericht bis zumindest 30. Juni 2022 als gerechtfertigt erachtete (Urteil A-3858/2021 vom 21. April 2022 ).

Am 3. August 2022 veröffentlichte das BAG 27 in Absprache mit den Unternehmen teilgeschwärzte Verträge zu den Covid-19-Impfstoffen auf seiner Webseite (Beschaffungsverträge Covid-19-Impfstoffe), informierte die Zugangsgesuchstellenden über diese Publikation und wies auf die Möglichkeit zur Einreichung eines Schlichtungsantrages beim EDÖB hin. In der Folge gingen beim Beauftragten zehn Schlichtungsanträge von Zugangsgesuchstellenden ein. 

In den schriftlich durchgeführten Schlichtungsverfahren kommt der Beauftragte zum Schluss, dass die vom BAG und den Unternehmen vorgebrachten Ausnahmegründe (Geschäftsgeheimnisse sowie aussenpolitische Interessen und internationale Beziehungen der Schweiz) im Einzelnen nicht mit der von der Rechtsprechung verlangten Begründungsdichte dargelegt wurden. Der Beauftragte empfiehlt daher dem BAG, den Zugang zu den verlangten Dokumenten zu gewähren und dabei den aktuellen Stand der Zulassung der Impfstoffe durch Swissmedic zu beachten, da zwischenzeitlich einzelne Unternehmen ihre Zulassungsanträge zurückgezogen bzw. wiederrufen haben (Stand Zulassungen zur Bekämpfung von Covid-19 (swissmedic.ch). 

Sofern die betroffenen Unternehmen und die Schlichtungsantragstellenden mit den Empfehlungen nicht einverstanden sind, können sie beim BAG eine Verfügung verlangen. Das BAG kann von Amtes wegen eine Verfügung erlassen.

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Letzte Änderung 11.12.2023

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