31.08.2023 – Mit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes besteht neu die Pflicht für Bundesorgane und Private, eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen, wenn die vorgesehene Datenbearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt.
Merkblatt zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Im Hinblick auf diese Neuerung hat der EDÖB ein Merkblatt zur Vorgehensweise bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) veröffentlicht.
Letzte Änderung 11.12.2023