EDÖB schliesst Verfahren betreffend die Auktionsplattform Ricardo mit Empfehlungen ab
Bern, 23.10.2024 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seine Sachverhaltsabklärung betreffend die Auktionsplattform Ricardo am 11. April 2024 abgeschlossen. In seinem Schlussbericht empfahl er der Ricardo AG und der TX Group AG, die Datenweitergabe und das plattformübergreifende Tracking zum Zweck der zielgerichteten Werbung transparent auszugestalten und durch das Einholen gültiger Einwilligungen zu rechtfertigen.
Im Rahmen seiner am 4. September 2017 eröffneten und unter dem alten Datenschutzgesetz durchgeführten Sachverhaltsabklärung analysierte der EDÖB die detaillierten Abläufe und Prozesse von Datenbearbeitungen auf der Ricardo-Plattform, von deren Erfassung bis hin zur Ausspielung personalisierter Werbung, inklusive die Datenweitergabe an die TX Group sowie die nachfolgende Datenaufbereitung und -verknüpfung mit weiteren Datenquellen.
In seiner Analyse ist der Beauftragte zum Schluss gekommen, dass Ricardo und die TX Group Personendaten bearbeiteten, insbesondere da die Daten stets mit einem eindeutigen Pseudonym der Nutzerinnen und Nutzer verknüpft waren. Er stellte zudem fest, dass das plattformübergreifende Tracking zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen führte und die Ricardo-Mitglieder nicht hinreichend über dieses Tracking und die nachfolgende Datenverwendung zwecks zielgerichteter Werbung informiert wurden. Die daraus resultierenden Persönlichkeitsverletzungen vermochten die von Ricardo und TX Group geltend gemachten überwiegenden privaten Interessen nicht zu rechtfertigen. Auch wurde keine rechtsgültige Einwilligung eingeholt, zumal die Nutzerinnen und Nutzer der Ricardo-Plattform über diese Datenbearbeitungen nicht hinreichend informiert waren. Der Beauftragte empfahl deshalb, die festgestellten Mängel durch entsprechende Anpassungen der Auktionsplattform zu beheben.
Während des noch nach dem alten Datenschutzgesetz eröffneten Verfahrens haben die Verantwortlichen die Datenbearbeitungen und die Datenschutzerklärungen mehrmals angepasst. Dies und die damit verbundenen erweiterten Abklärungen führten dazu, dass der EDÖB die Erfassung des komplexen Sachverhalts während der laufenden Untersuchung wiederholt anpassen musste, bis dieser mit Stichtag vom 12. Mai 2023 rechtsverbindlich festgestellt werden konnte. Diese Anpassungen haben mit dazu beigetragen, dass die nach altem Recht durchgeführte Sachverhaltsabklärung erst nach Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes abgeschlossen werden konnte.
Auf Ersuchen von Ricardo und der TX Group publiziert der EDÖB eine geschwärzte Version seines Schlussberichts. Beide bestreiten die dort enthaltenen Schlussfolgerungen und bezeichnen die Empfehlungen des EDÖB insgesamt als rechtlich haltlos. Insbesondere vertreten sie den Standpunkt, dass die an die TX Group übermittelten Daten keine Personendaten darstellen würden und demzufolge das Datenschutzgesetz gar nicht anwendbar sei. Weiter erachten Ricardo und die TX Group die Empfehlungen des EDÖB als gegenstandslos, da sie sich auf einen nicht mehr existierenden Sachverhalt und ein nicht mehr geltendes Gesetz beziehen würden.
Sollte der EDÖB feststellen, dass die gestützt auf den Sachverhalt vom 12. Mai 2023 konstatierten Mängel fortbestehen, behält er sich vor, nötige Anpassungen der Ricardo-Plattform durch geeignete Massnahmen zu veranlassen.
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Letzte Änderung 16.05.2023