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Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung

Hier finden Sie eine Anzahl von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsgesetz immer wieder aufgeworfen wurden. Die Antworten wurden vom Bundesamt für Justiz und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten anlässlich der Veranstaltungen betreffend das Öffentlichkeitsprinzip vom 24. Februar 2012 bzw. 14. Juni 2013 formuliert. Die Antworten stützen sich insbesondere auf die Botschaft des Bundesrates vom 12. Februar 2003 zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung, auf die Erläuterungen des BJ vom 24. Mai 2006 zur Öffentlichkeitsverordnung und auf die einschlägige Lehre.

Aufgrund der Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes betreffend Gebühren und der Totalrevision des Datenschutzgesetzes sind diese FAQs bezüglich dieser Themen nicht mehr aktuell.

1. Allgemeines

1.1. Fragen 2006-2011

1.2 Fragen 2012

2. Geltungsbereich

2.1. Fragen 2006-2011

2.2 Fragen 2012

2.3 Fragen 2013

3. Koordination mit anderen Gesetzen

3.1. Fragen 2006-2011

3.2 Fragen 2012

3.3 Fragen 2013

4. Begriff des «amtlichen Dokuments»; Spezialfälle

4.1 Fragen 2006-2011

4.2 Fragen 2012

4.3 Fragen 2013

5. Ausnahmebestimmungen, besondere Bestimmungen

5.1 Fragen 2006–2011

5.2 Fragen 2013

6. Bearbeitung der Zugangsgesuche

6.1. Fragen 2006–2011

6.2. Fragen 2012

7. Verfahren

7.1. Fragen 2006–2011

7.2. Fragen 2012

7.3. Fragen 2013

8. Gebühren

8.1. Fragen 2006–2011

8.2. Fragen 2012

9. Umsetzung und zusätzlichen Fragen

9.1. Fragen 2012

9.1. Fragen 2013