Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gesuchsbeurteilung: Leitfaden für Behörden

Der Leitfaden dient Behörden bei der Beurteilung von Zugangsgesuchen.

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Jede natürliche und juristische Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Alter, hat das Recht, Zugang zu amtlichen Dokumenten und Auskunft über deren Inhalt zu verlangen. Das Verfahren zur Einsichtnahme ist im Öffentlichkeitsgesetz und in der Verordnung zum Öffentlichkeitsgesetz geregelt.

Zugangsverfahren

In einem ersten Schritt prüft die Behörde den Anspruch auf Zugang zu dem verlangten Dokument oder zu den verlangten Dokumenten und nimmt gegenüber der gesuchstellenden Person dazu Stellung

Empfehlungen nach BGÖ

Kann in einem Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden, erlässt der EDÖB eine schriftliche Empfehlung.

Rechtsgrundlagen Öffentlichkeitsprinzip

Gesetzliche Grundlagen zum Öffentlichkeitsprinzip

Services BGÖ

Musterbriefe, FAQ, weitere Hilfsdokumente

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Letzte Änderung 13.02.2024

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