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Zugang zu amtlichen Dokumenten

Jede natürliche und juristische Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Alter, hat das Recht, Zugang zu amtlichen Dokumenten und Auskunft über deren Inhalt zu verlangen. Das Verfahren zur Einsichtnahme ist im Öffentlichkeitsgesetz und in der Verordnung zum Öffentlichkeitsgesetz geregelt.

Zugangsverfahren

In einem ersten Schritt prüft die Behörde den Anspruch auf Zugang zu dem verlangten Dokument oder zu den verlangten Dokumenten und nimmt gegenüber der gesuchstellenden Person dazu Stellung

  • Gesuchsbeurteilung: Leitfaden für Behörden

    Das Öffentlichkeitsgesetz verankert ein allgemeines Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten auf Bundesebene. Es trifft aber auch Vorkehren, um berechtigte Vertraulichkeitsinteressen zu schützen. Wird Zugang zu einem bestimmten Dokument verlangt, so müssen die für die Gesuchsbehandlung zuständigen Stellen eine Reihe von Punkten prüfen.