Neues Merkblatt zur Planung und Begründung von Online-Zugriffen
18.6.2024 - Online-Zugriffe auf Personendaten können zu einer besonders schwerwiegenden Beeinträchtigung der Grundrechte der Betroffenen führen. Bundesorgane müssen diese Zugriffe deshalb rechtzeitig nach Massgabe des Bundesgesetzes über den Datenschutz planen und gegenüber der Politik begründen. In einem neuen Merkblatt zeigt der EDÖB, wie dies zu erfolgen hat.