Zugangsgesuch nach BGÖ
Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen oder Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Als Einheit der Bundesverwaltung untersteht auch der EDÖB dem Öffentlichkeitsprinzip. Mit diesem Formular können Sie Zugang zu amtlichen Dokumenten des EDÖB erhalten.
Für den Zugang zu amtlichen Dokumenten anderer Behörden der Bundesverwaltung wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website hier: Das Öffentlichkeitsprinzip
Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten des EDÖB
Um die gewünschten Dokumente ermitteln zu können, sollten Sie möglichst viele Angaben darüber machen: (Erstellungs-)Datum oder Zeitraum, Referenz-Nr.; bestimmtes Ereignis; Sachbereich; andere Behörden usw.)
Sie können uns auch vorgängig kontaktieren und Informationen über die verfügbaren Dokumente verlangen.
Alternativ steht Ihnen für Ihr Zugangsgesuch auch ein Musterbrief zur Verfügung (Musterbriefe). Das Gesuch richten Sie bitte an:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1
CH - 3003 Bern
Bitte beachten Sie: Die übliche Bearbeitungszeit für Ihr Gesuch beträgt 20 Tage.
Bitte beachten Sie, dass die übliche Bearbeitungszeit für Zugangsgesuche 20 Tage beträgt.