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Künstliche Intelligenz (KI) im Alltag - Konkrete Beispiele

Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt sämtliche Lebensbereiche: Sie kann Fachbeiträge oder persönliche Briefe schreiben, Bewerbungsdossiers erstellen und auswerten, Gesundheitsdaten überwachen und die Zufuhr von Medikamenten steuern, die Liebe fürs Leben finden – oder gar ersetzen.

KI-gestützte Datenbearbeitungen nehmen rasant zu. Künstliche Intelligenz manifestiert sich in vielen Formen. Das Spektrum reicht von einfachen Entscheidungsbäumen bis zu komplexen neuronalen Netzwerken. Mit dem Versprechen, Effizienz zu gewinnen und Betriebskosten zu senken, greifen vermehrt Unternehmen und private Personen darauf, um ihre alltäglichen Aufgaben zu erledigen.

Wir können künstliche Intelligenz bewusst einsetzen, um uns das Leben zu erleichtern und uns Arbeiten im Alltag abzunehmen. Manchmal können wir uns ihr aber gar nicht entziehen und gelangen unbewusst oder gar wider Willen in ihren Einsatzbereich.

Sofern in KI-Systemen nur Sachdaten oder Informationen ohne Personenbezug bearbeitet werden, sind sie grundsätzlich datenschutzrechtlich nicht relevant. Sobald mit KI Personendaten bearbeitet werden, sind die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Das Datenschutzgesetz (DSG) ist technologieneutral formuliert und auf Innovationen anwendbar.

Datenschutzrechtlich relevant ist also einerseits die Verwendung von Informationen zum Training von KI-Modellen sowie die Bearbeitung von Informationen mithilfe von KI, sofern diese einen Bezug zu natürlichen Personen haben. Dabei ist anzumerken, dass KI die Herstellung eines Personenbezugs bei der Verknüpfung verschiedener Datensätze begünstigen kann, das heisst, mit Hilfe von KI können pseudonymisierte oder sogar anonymisierte Daten wieder einer bestimmten Person zugeordnet werden. In allen Fällen bildet das Datenschutzgesetz den rechtlichen Rahmen.

Die Bearbeitungsgrundsätze, die auch für den Einsatz von KI zu beachten sind, werden in Artikel 6 DSG definiert:

  • Erkennbarkeit / Transparenz
  • Verhältnismässigkeit
  • Zweckbindung
  • Treu und Glauben
  • Gebot der Datenrichtigkeit

Beim Training von KI-Modellen wird oft der Grundsatz der Zweckbindung kompromittiert, da die verwendeten Daten ursprünglich in einem anderen Kontext für einen anderen Zweck erhoben wurden. Eine Zweckänderung muss gerechtfertigt werden; dabei sind insbesondere die Einwilligung der betroffenen Person oder der Rechtfertigungsgrund von Art. 31 Abs. 2 lit. e DSG einschlägig.

Beispiele für den Einsatz von KI aus dem Alltag:

Tipps für Betroffene

  • Informieren Sie sich über den Produkthersteller und insbesondere die Verwendungszwecke und schätzen Sie die Risiken ein.
  • Wer hat Zugriff auf Ihre Angaben? Werden sie an Dritte weitergegeben? Ein besonderes Augenmerk verdient die Datensicherheit.
  • Was die Verwendung der Daten zu Trainingszwecken anbelangt, welche Daten werden verwendet? Erfolgt eine Anonymisierung hierzu? Besteht eine Möglichkeit, diese Datenbearbeitung zu widersprechen?
  • Sind Sie einverstanden, dass Ihre Daten unter diesen Bedingungen bearbeitet werden? Ansonsten verzichten Sie auf die Verwendung der Dienste oder, sofern dies überhaupt möglich ist für die konkreten Einsatz, entfernen Sie die Personendaten vor der Eingabe in ein KI-gestütztes Programm.

EDÖB-Mitteilungen zum Thema KI

  • Mitteilung8. Mai 2025

    Update - Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar

    Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt auch in der Schweiz das wirtschaftliche und soziale Leben der Bevölkerung. Der EDÖB weist deshalb darauf hin, dass das seit dem 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz des Bundes auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist.

  • Mitteilung20. März 2025

    Abschluss Vorabklärung X (vormals Twitter): Verwendung von Personendaten für das Training der KI Grok

    Der EDÖB schliesst seine Vorabklärung betreffend die Verwendung von Personendaten für das Training der künstlichen Intelligenz (KI) Grok ab. Nutzerinnen und Nutzer der Plattform X können der Verwendung ihrer öffentlichen Beiträge für das Training von KI widersprechen.

  • 9. November 2023

    Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar

    09.11.2023 – Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt auch in der Schweiz das wirtschaftliche und soziale Leben der Bevölkerung. Der EDÖB weist deshalb darauf hin, dass das seit dem 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz des Bundes auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist.

  • 4. April 2023

    Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren KI-gestützten Anwendungen

    04.04.2023 - Nach dem Verbot von ChatGPT in Italien rät der EDÖB Nutzerinnen und Nutzern zu einem bewusstenUmgang mit KI-gestützten Anwendungen und erinnert Unternehmen an ihre Pflichten.