Medienmitteilungen
Datenschutz- und Öffentlichkeitsgesetz: Führungskulturen erschweren den Vollzug
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kritisiert Führungskulturen, die systemische Datenschutzrisiken digitaler Grossprojekte übergehen und das Öffentlichkeitsgesetz schwächen, das nach 20 Jahren zahlreiche Geltungslücken aufweist. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2025/26 hervor.
Tätigkeitsbericht 2024/2025: Verstärktes Einschreiten gegen Rechtsverstösse im Datenschutz und neue Höchststände bei den Zugangsgesuchen nach dem Öffentlichkeitsgesetz
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ist mit einem deutlich verstärkten Mitteleinsatz gegen Datenschutzverletzungen vorgegangen und hat durch den Abschluss erster Verfahren seine Praxis zum neuen Datenschutzgesetz konkretisiert. Neue Rekorde bei Zugangsgesuchen und Schlichtungsanträgen nach Öffentlichkeitsgesetz führen trotz sehr hoher Eini-gungsquoten bei Schlichtungen zu Bearbeitungsrückständen.
EDÖB schliesst Verfahren betreffend die Auktionsplattform Ricardo mit Empfehlungen ab
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seine Sachverhaltsabklärung betreffend die Auktionsplattform Ricardo am 11. April 2024 abgeschlossen. In seinem Schlussbericht empfahl er der Ricardo AG und der TX Group AG, die Datenweitergabe und das plattformübergreifende Tracking zum Zweck der zielgerichteten Werbung transparent auszugestalten und durch das Einholen gültiger Einwilligungen zu rechtfertigen.
Digitalisierung unterschätzt Persönlichkeitsschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Rechtsstaat
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht stellt der Beauftragte fest, dass die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes, des Öffentlichkeitsprinzips und des Rechtsstaates oft unterschätzt werden und so erst spät in die Planung von Vorhaben der digitalen Transformation einfliessen. Dies führt zu Verzögerungen, die vermeidbar wären.
Xplain: Abschluss der drei Verfahren mit Annahme aller Empfehlungen
Die Bundesämter fedpol und BAZG sowie das Unternehmen Xplain haben per Ende Mai 2024 die Empfehlungen des EDÖB im Zusammenhang mit dem Ransomware-Vorfall bei Xplain vollumfänglich angenommen. Der EDÖB hatte im zweiten Semester 2023 drei Untersuchungen eröffnet und am 1. Mai 2024 zu jeder Untersuchung einen Schlussbericht mit datenschutzrechtlichen Empfehlungen publiziert (s. Medienmitteilung vom 01.05.2024), die das fedpol, das BAZG und Xplain nun angenommen haben. Die Bundesverwaltung und deren private Auftragsbearbeiter sind angehalten, ihre Zusammenarbeit in Bezug auf die Erkenntnisse der drei Untersuchungen zu überprüfen. Der EDÖB behält sich vor, in der ganzen Bundesverwaltung diesbezügliche Kontrollen durchzuführen.
EDÖB schliesst Untersuchungen gegen das Unternehmen Xplain und die Bundesämter fedpol und BAZG ab
Der EDÖB hat bei den drei Untersuchungen Verletzungen des Datenschutzgesetzes festgestellt, die auf Fehler im Supportprozess zurückzuführen sind. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen auf, dass Personendaten vom fedpol und BAZG einerseits ohne die notwendigen Datenschutzvorkehrungen an Xplain gelangten und diese andererseits anschliessend datenschutz- und teilweise vertragswidrig von Xplain aufbewahrt wurden.
Untersuchung gegen Digitec Galaxus: Kundenkontozwang verstösst bei der untersuchten Datenbearbeitung gegen Verhältnismässigkeitsgebot
In einer umfangreichen Sachverhaltsabklärung untersuchte der EDÖB die Kundendatenbearbeitungen bei Digitec Galaxus, einem der grössten Schweizer Onlineshops. In seinem Schlussbericht hält er fest, dass die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismässigkeit verletzt werden, und spricht entsprechende Empfehlungen aus.
Ausweitung der Untersuchungstätigkeit auf die Xplain AG
Der EDÖB weitet seine Untersuchungstätigkeit auf die Xplain AG aus.
30. Tätigkeitsbericht 2022/2023: Neues Recht stärkt Funktionen des EDÖB
Das am 1. September 2023 in Kraft tretende neue Datenschutzgesetz wird die aufsichtsrechtliche Tätigkeit des EDÖB intensivieren. Der risikobasierte Ansatz liefert den Verantwortlichen zeitgemässe Instrumente zur Sicherstellung des Datenschutzes in digitalen Projekten und schärft die Sensibilität für die Privatsphäre. Der 30. Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten legt den Fokus auf die rechtlichen Neuerungen, die mit dem Fortschreiten der Digitalisierung notwendig sind. Er legt den Finger aber auch auf Tendenzen in der Exekutivpolitik, das Öffentlichkeitsgesetz durch Notrecht zu umgehen.
Untersuchung gegen fedpol und BAZG
EDÖB eröffnet Untersuchung gegen die Bundesämter für Polizei und für Zoll und Grenzsicherheit wegen Anzeichen auf potenziell schwere Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften.
Abschluss der Sachverhaltsabklärung zu einer Dating-App
Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung bezüglich der Dating-App Once abgeschlossen. Die in der Schweiz ansässige, aber international tätige Anbieterin informierte die Nutzerinnen und Nutzer unzureichend über Art und Zweck der Datenbearbeitung. In seinem Schlussbericht sprach der EDÖB mehrere Empfehlungen aus, um diesen Mangel zu beheben und die Einhaltung der Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten. Das Unternehmen hat die Empfehlungen angenommen.
Abschluss der Sachverhaltsabklärung bei einem Inkasso- und Bonitätsunternehmen
Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung bei einem Inkasso- und Bonitätsunternehmen abgeschlossen. Das untersuchte Unternehmen erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Massnahmen zur Gewährleistung der Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Daten sowie die Anforderungen an die Berichtung und Löschung von falschen Daten. Das Instrument der sogenannten «negativen Haushaltstreffer» erwies sich hingegen als unzulässig. Aus diesem Grund hat der EDÖB dem Unternehmen im Schlussbericht empfohlen, Bonitätsauskünfte gestützt auf «negative Haushaltstreffer» einzustellen. Das Unternehmen hat die Empfehlung angenommen.
Abschluss der Sachverhaltsabklärung zur Datenbank privater Covid-19-Testzentren
Nach Eingang eines Hinweises einer Privatperson führte der EDÖB eine Sachverhaltsabklärung zu einer unzureichend gesicherten Datenbank privater Covid-19-Testzentren durch. Im heute veröffentlichten Schlussbericht hält der Beauftragte fest, dass die in der Datenbank bearbeiteten Gesundheitsdaten aufgrund der angezeigten Schwachstelle beträchtlichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt waren. Da die Verantwortlichen nach Bekanntwerden des Mangels angemessene Sofortmassnahmen eingeleitet hatten, konnte das Risiko für die Betroffenen minimiert werden. Das Verfahren wird deshalb ohne Empfehlungen abgeschlossen.
EDÖB schliesst Vorabklärung zu Mitto AG ab
Im Dezember 2021 wurde der EDÖB durch internationale Medienberichterstattungen auf eine angeblich unrechtmässige Datenbearbeitung durch einen Mitarbeiter der in Zug ansässigen Mitto AG aufmerksam. Die Vorabklärungen haben ergeben, dass keine Hinweise auf eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen vorliegen. Somit schliesst der EDÖB die Vorabklärung ohne Erlass von Empfehlungen ab.