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MedienmitteilungVeröffentlicht am 1. Juli 2025

Tätigkeitsbericht 2024/2025: Verstärktes Einschreiten gegen Rechtsverstösse im Datenschutz und neue Höchststände bei den Zugangsgesuchen nach dem Öffentlichkeitsgesetz

Bern, 01.07.2025 — Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ist mit einem deutlich verstärkten Mitteleinsatz gegen Datenschutzverletzungen vorgegangen und hat durch den Abschluss erster Verfahren seine Praxis zum neuen Datenschutzgesetz konkretisiert. Neue Rekorde bei Zugangsgesuchen und Schlichtungsanträgen nach Öffentlichkeitsgesetz führen trotz sehr hoher Einigungsquoten bei Schlichtungen zu Bearbeitungsrückständen.

Der Beauftragte konnte die Einführungsarbeiten zum neuen DSG, das am 1. September 2023 in Kraft getreten war, weitgehend abschliessen. Dies ermöglichte es ihm, mit einem gegenüber dem Vorjahr um rund 30 Prozent erhöhten Einsatz von Personalressourcen gegen Verletzungen der Datenschutzvorschriften vorzugehen und durch den Abschluss formeller Aufsichtsverfahren seine Praxis zum neuen Recht erstinstanzlich zu konkretisieren. Einige seiner Verfügungen wurden angefochten, sodass das Bundesverwaltungsgericht und in letzter Instanz das Bundesgericht darüber entscheiden werden, ob der Beauftragte die von ihm beanstandeten Personendatenbearbeitungen nach neuem Recht korrekt beurteilt hat. Gerichtlich angefochten wurden auch formelle Aspekte seiner Aufsicht: So die Weiterführung seiner Praxis, die Öffentlichkeit über Aufsichtsverfahren von allgemeinem Interesse zu informieren, oder die Festlegung von Gebühren.

Transparenz der Verwaltung

Das Interesse der Öffentlichkeit an der Transparenz des Verwaltungshandelns ist ungebrochen gross: Im Berichtsjahr sind fast 30 Prozent mehr Zugangsgesuche bei den Bundesbehörden eingegangen als im Vorjahr. Bei den Schlichtungsanträgen verzeichnete der Beauftragte gar eine Zunahme von 53 Prozent, was zu Bearbeitungsrückständen und Fristüberschreitungen geführt hat, obwohl es ihm gelungen ist, in 76 Prozent der Schlichtungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Gegen die weiter andauernden Bestrebungen der Bundesbehörden, die Verwaltungstransparenz einzuschränken, äusserte sich der Beauftragte auch in den Ämterkonsultationen der aktuellen Berichtsperiode dezidiert kritisch.

32. Tätigkeitsbericht 2024/2025

Abgeschlossene und publizierte Untersuchungen