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Veröffentlicht am 13. September 2024

Missbräuchliche Unterschriftensammlungen: Nachkontrollen und Sistierungen hängiger Initiativen sind nicht vorgesehen

Bern, 13.9.2024 - An seiner Sitzung vom 13. September wurde der Bundesrat erneut von der Bundeskanzlei über die unlauteren Praktiken bei Unterschriftensammlungen für Volksbegehren informiert. Er hat zur Kenntnis genommen, dass es bis heute keine belastbaren Indizien gibt, dass Initiativen unrechtmässig zustande gekommen wären. Gestützt darauf sowie auf rechtliche und staatspolitische Bedenken, unterstützt der Bundesrat die Haltung der Bundeskanzlei, davon abzusehen, die Behandlung von hängigen Initiativen zu sistieren oder die Unterschriften zustande gekommener Initiativen nachzukontrollieren. Beides wäre rechtlich problematisch und hätte politische Unsicherheit zur Folge.