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Veröffentlicht am 6. November 2024

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sieben Kantonen

Bern, 6.11.2024 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Bern, Freiburg, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, hält der Bundesrat in seiner am 6. November 2024 verabschiedeten Botschaft fest.