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Zugang zu amtlichen Dokumenten

Jede natürliche und juristische Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Alter, hat das Recht, Zugang zu amtlichen Dokumenten und Auskunft über deren Inhalt zu verlangen. Das Verfahren zur Einsichtnahme ist im Öffentlichkeitsgesetz und in der Verordnung zum Öffentlichkeitsgesetz geregelt.

Zugangsverfahren

In einem ersten Schritt prüft die Behörde den Anspruch auf Zugang zu dem verlangten Dokument oder zu den verlangten Dokumenten und nimmt gegenüber der gesuchstellenden Person dazu Stellung