Wirtschaftsauskunfteien: Bundesverwaltungsgericht schützt die Privatsphäre betroffener Personen

11.05.2017 – Im Klageverfahren gegen die Wirtschaftsauskunftei Moneyhouse hat das Bundesverwaltungsgericht einen im aktuellen Umfeld der Digitalisierung wegweisenden Entscheid gefällt, indem es der profilbildenden Verknüpfung von Informationen und deren Publikation klare Grenzen setzt.

Die Auskunftei Moneyhouse macht im Rahmen ihres Web-Angebots für Bonitätsauskünfte systematisch verknüpfte Informationen zugänglich, die u.a. Angaben zu Alter, Beruf, Wohnliegenschaft und Mitbewohnern von Privatpersonen enthalten. Daran störten sich viele Menschen, weshalb der EDÖB eine formelle Sachverhaltsabklärung durchführte und nach deren Abschluss beim Bundesverwaltungsgericht Klage zur Durchsetzung seiner Empfehlungen einreichte, soweit diese von Moneyhouse bestritten wurden.

Das Gericht hält in seinem Urteil vom 18. April fest, dass aus unterschiedlichen Quellen stammende Personendaten nicht in beliebigem Umfang gespeichert, verknüpft und reproduziert werden dürfen. Es macht klar, dass die Privatsphäre auch in der digitalisierten Gesellschaft Bestand hat, wenn es wie im beurteilten Fall um eine Bearbeitung von Informationen geht, die Rückschlüsse auf private Wohn- und Lebenssituationen zulässt und so zu Persönlichkeitsprofilen führt.

Den Anträgen des EDÖB folgend, wird das beklagte Unternehmen angewiesen, diverse Daten und Links, die nicht bonitätsrelevant und von keiner Einwilligung der Betroffenen gedeckt sind, zu löschen. Zudem wird Moneyhouse verpflichtet, durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass die Bonitätsauskünfte inhaltlich richtig und nur an Kunden erteilt werden, die über ein berechtigtes Interesse verfügen.

Das Urteil, dem im letzten Winter mehrere Verhandlungen und ein umfangreiches Beweisverfahren mit Augenschein vorausgegangen sind, kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

 

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