Der EDÖB auf Twitter

Verwendung des Twitter-Accounts

Der EDÖB nutzt den Twitter-Account als Kommunikationsmittel für offizielle Mitteilungen. Getweetet wird nur dann, wenn der EDÖB auch etwas zu sagen hat, u.a. bei folgenden Aktivitäten:

  • Pressemitteilungen
  • Publikationen
  • Stellungnahmen
  • Aktualisierungen der Website

Der EDÖB folgt ausgesuchten Twitter-Nutzern, insbesondere nationalen und internationalen Datenschutz- und/oder Öffentlichkeitsbeauftragten, relevanten Bundesbehörden und Institutionen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der EDÖB die Aktivitäten und Kommentare jener Nutzer befürwortet.

Der EDÖB verpflichtet sich nicht, auf Kommentare, Retweets und Nachrichten zu antworten.

Mit der Nutzung von Twitter befürwortet der EDÖB weder die Verwendung des Dienstes noch dessen Datenschutzrichtlinie. Der EDÖB empfiehlt jedem Nutzer, diese Datenschutzrichtlinie sorgfältig durchzulesen und die Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen.

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