Medienmitteilungen 2008

Bilaterales Datenschutzrahmenwerk zwischen der Schweiz und den USA unterzeichnet

Bern, 09.12.2008 - Im Rahmen des Kooperationsforums Schweiz-USA für Handel und Investitionen wurde heute vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ein Briefwechsel zur Schaffung eines «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework» unterzeichnet. Dieses bilaterale Datenschutzrahmenwerk vereinfacht die Übermittlung von personenbezogenen Daten von Unternehmen in der Schweiz zu Unternehmen in den USA. Neben den administrativen Erleichterungen für Unternehmen werden auch die Datenschutzrechte der betroffenen Personen gestärkt.

Schengen: Zusätzliche Stellen für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

Bern, 08.12.2008 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember drei zusätzliche Stellen für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bewilligt. Damit sollen die verschiedenen neuen Aufsichtspflichten erfüllt werden, die der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum mit sich bringt.

15. Tätigkeitsbericht

Bern, 30.06.2008 - Die Einführung biometrischer Daten in Ausweisen, der Datenschutz im Rahmen der Schengen-Evaluation, der Einsatz von Überwachungsgeräten an der Schweizer Grenze, die Probleme und Lösungsansätze rund um die Videoüberwachung, die Massnahmen gegen den Hooliganismus, die Dopingbekämpfung auf internationaler Ebene, die Bearbeitung von Personendaten durch Krankenkassen - dies sind einige der Bereiche, die den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten im letzten Jahr beschäftigten.

2. Europäischer Datenschutztag

Bern, 25.01.2008 - Aus Anlass des 2. Europäischen Datenschutztages präsentiert der EDÖB am Montag, 28. Januar 2008, in Zusammenarbeit mit Schweizer Radio DRS ein vielfältiges Informationsangebot für das Publikum. Während in verschiedenen Sendungen Datenschutzthemen erörtert werden, beantworten Expertinnen und Experten des EDÖB an einer Hotline die drängenden Fragen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten im Alltag.

Unrechtmässige Bearbeitung von Personendaten bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet

Bern, 18.01.2008 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stellt fest, dass die Datenbearbeitung einer Schweizer Firma im Rahmen der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes verstösst. Dabei stellt der EDÖB die Legitimität der strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzern keineswegs in Abrede. Es geht vielmehr um die Frage nach dem rechtlichen Rahmen, der eine Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses im privatrechtlichen Bereich erlauben würde. Ein solcher ist nicht gegeben. Solange das der Fall ist, hat die Firma gemäss EDÖB die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen.
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