Peer-to-peer

Bekämpfung der Produktepiraterie im Internet

Dank hoher Übertragungsraten ist es heutzutage möglich, rasch und einfach Daten aus dem Internet herunterzuladen. Das weltweite Netz bietet neue Möglichkeiten zum Austausch von Daten, sei dies im Bereich der Kunst, des Nachrichtenwesens oder der Wissenschaft. Gleichzeitig vereinfacht das Internet Angriffe auf das Urheberrecht; namentlich via Tauschbörsen finden solche in immer grösserer Zahl statt. Diese Börsen (im Englischen «peer-to-peer» oder P2P genannt) erlauben es den Benutzerinnen und Benutzern, Daten in jedem erdenklichen Format (Musikfiles, Filme, Software, Bilder, Texte) auszutauschen; diese Daten sind auf dem jeweiligen Computer gespeichert, und der Austausch geht gratis, in grossem Massstab und ohne Qualitätsverlust vonstatten.
Auf diese Weise werden auch zahlreiche urheberrechtlich geschützte Daten ausgetauscht. Nun ist es aber illegal, Dritten ein urheberrechtlich geschütztes Werk anzubieten, solange die Urheberin oder der Urheber dazu nicht seine Einwilligung gegeben hat.

Internet-Tauschbörsen: Entscheid des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat die Logistep AG angewiesen, jede Datenbearbeitung im Rahmen der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken einzustellen, und es ihr untersagt, die bereits beschafften Daten den betroffenen Urheberrechtsinhabern weiterzuleiten. Es setzte damit ein Zeichen gegen die auch in anderen Bereichen erkennbare Tendenz von Privaten, Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen.

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/datenschutz/Internet_und_Computer/peer-to-peer.html