Unternehmen haben ein Interesse daran, nur Mitarbeiter zu beschäftigen, von denen keine Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Gerade in Branchen wie der IT, dem Bankenwesen oder der Spitzentechnologie, bei denen Angestellte Zugang zu sensiblen Einrichtungen und Daten erhalten, besteht das Bedürfnis, Personensicherheitsprüfungen durchzuführen. Nachfolgend wird erläutert, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben private Arbeitgeber dabei zu beachten haben.
Personensicherheitsprüfung von Mitarbeitenden (im Privatbereich)
Sind Arbeitszeiterfassung und Zutrittskontrollen mit biometrischen Daten erlaubt?
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) erachtet den Einsatz von Erkennungssystemen, die biometrische Merkmale verwenden, im Arbeitsbereich als kritisch, da der Arbeitgeber dadurch in die Persönlichkeitsrechte seiner Arbeitnehmer eingreift.
Spionagesoftware am Arbeitsplatz
Immer wieder haben wir Beschwerden über den Einsatz von diversen Computerprogrammen erhalten, die eine zeitlich lückenlose Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz erlauben. In allen Fällen konnten wir bewirken, dass die betroffenen Unternehmen ihre Praxis schliesslich datenschutzkonform gestalteten.
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