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Sind Sie von einer Datenschutzverletzung persönlich betroffen und möchten uns dies anzeigen?
Sie möchten uns eine Datenschutzverletzung anzeigen, von der Sie nicht persönlich betroffen sind?
Musterbriefe
Meldeportale
Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.
Das Register der Verzeichniseinträge der Bundesorgane. Hier können Sie sich über die Datenbearbeitungen der Bundesorgane informieren.
Verletzungen der Datensicherheit müssen mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes DSG ab dem 1. September 2023 dem EDÖB gemeldet werden.
Schauen Sie in unsere FAQ oder rufen Sie unsere Hotline an.
Hier finden Sie alle Dokumente des EDÖB zum Download.