Das Datenschutzgesetz ermöglicht den Unternehmen die Selbstregulierung.
Jeder Versicherer muss seit dem 1. Januar 2014 für die Entgegennahme sämtlicher Rechnungen des Typus DRG über eine Datenannahmestelle verfügen. Diese muss nach Datenschutzgesetz zertifiziert sein.
Antworten auf häufige Fragen zu Datenschutz und Privatsphäre.
Das Register der Verzeichniseinträge der Bundesorgane. Hier können Sie sich über die Datenbearbeitungen der Bundesorgane informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie alle Dokumente des EDÖB zum Download.