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Aufsicht

Verfügungen (seit 01.09.2023)

Der EDÖB veröffentlicht seine Verfügungen gestützt auf Art. 57 Abs. 2 DSG.

Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz (bis am 31.08.2023)

Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz (beziehen sich auf das alte und bis am 31.08.2023 gültige Gesetz)

Weiterzüge (bis 31.08.2023)

Klagen des EDÖB zur Durchsetzung seiner Empfehlungen und entsprechende Urteile