Swiss DRG

SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das Tarifsystem, mit dem derzeit festgelegt wird, wie stationäre akutsomatische Spitalleistungen und stationäre Leistungen in Geburtshäusern von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschädigt werden. Dieses Tarifsystem setzt die Vergütung von Leistungen nach diagnosebezogenen, gesamtschweizerisch einheitlichen Fallpauschalen fest. Die Ziele der Einführung der SwissDRG-Fallpauschalen sind insbesondere mehr Transparenz und bessere Vergleichsmöglichkeiten der Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser (nachfolgend: Leistungserbringer).

Kontrolle der Datenannahmestellen der Krankenversicherer

Seit dem 1. Januar 2014 muss jeder Krankenversicherer über eine zertifizierte Datenannahmestelle für den Empfang der Rechnungen des Typus ‹Diagnosis Related Groups› (DRG) verfügen. Unsere Kontrollen von zwölf Datenannahmestellen haben gezeigt, dass diese grundsätzlich gut funktionieren. In einigen Fällen haben wir aber auch Mängel festgestellt, die wir der jeweiligen Zertifizierungsstelle gemeldet haben.

Medienorientierung: Die systematische Übermittlung von medizinischen Daten aus der Sicht des Datenschutzes

Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat im Rahmen einer Medienorientierung zur Einführung der neuen Spitalfinanzierung Stellung genommen und seine Position zu SwissDRG konkretisiert. Er stellte klar, dass nicht mehr Daten als absolut notwendig zu den Krankenversicherern gelangen sollten.

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/datenschutz/datenschutzzertifizierung/swiss-drg.html