Am 9. Dezember 2011 hat der Bundesrat den Bericht über die Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz verabschiedet und dem Parlament unterbreitet. Neben der positiven Feststellung, dass das Datenschutzgesetz im Bereiche der Herausforderungen, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestanden, einen spürbaren Effekt erzielte und sich die Schaffung des EDÖB als wirksames Instrument erwiesen habe, um diese Schutzwirkung des Gesetzes zu erhöhen, wird klar Handlungsbedarf ausgemacht.
Bericht über die Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz (aus dem 19. Tätigkeitsbericht des EDÖB)
Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz (aus dem 18. Tätigkeitsbericht des EDÖB)
Das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragte das Büro Vatter AG, das Institut für Europarecht der Universität Freiburg und das Meinungsforschungsinstitut Demoscope AG mit einer Evaluation der Wirksamkeit des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Um die Evaluationsarbeit zu begleiten, setzte das BJ eine aus Vertretern der Bundesverwaltung, des EDÖB, der kantonalen Datenschutzbehörden und der Wirtschaft sowie aus unabhängigen Experten bestehende Arbeitsgruppe ein. Ihr Bericht sollte im Laufe des Jahres 2011 veröffentlicht werden. Diese Evaluation könnte eine Revision des DSG nach sich ziehen. Sie bietet dem EDÖB die Gelegenheit, sich Fragen nach der Sachdienlichkeit des geltenden Rechts zu stellen und einige Denkanstösse zu geben.
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