Onlinekommunikation bietet Akteuren im politischen Meinungsbildungsprozess die Möglichkeit, ihre Botschaften bei den Stimmberechtigten rasch und effizient abzusetzen. Um mit diesen in Dialog zu treten, nutzen sie vermehrt digitale Informationsportale im Internet.
Im E-Commerce-Bereich werden grosse Mengen von Personendaten automatisiert beschafft und bearbeitet, um potenziellen Kunden mit personalisierten Werbebotschaften auf ihr Profil passende Waren und Dienstleistungen anzubieten. Dieselben automatisierten Bearbeitungsmethoden von «Big Data», «Analytics», Profilbildung und «Microtargeting» werden auch zur gezielten Ansprache von Stimmberechtigten eingesetzt. Auf diese Weise versuchen Parteien und Interessengruppen, die politische Meinungsbildung im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen zu beeinflussen.
Wer Daten im Kontext von Wahlen und Abstimmungen bearbeitet, sollte sich bewusst sein, dass Informationen zu politischen und weltanschaulichen Ansichten ein erhöhtes Schutzniveau geniessen. Sie werden im Schweizer Datenschutzgesetz als besonders schützenswerte Daten definiert. Ausserdem gilt es, den Grundsatz der Transparenz zu beachten: Die Stimmberechtigten haben einen datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, nachvollziehen zu können, aufgrund welcher digitaler Bearbeitungsmethoden und Technologien sie angesprochen werden.