Rolle des EDÖB

Rolle des EDÖB

Das neue Datenschutzrecht tritt am 1. September 2023 in Kraft. Neuerungen gibt es nicht nur für Datenbearbeiter und betroffene Personen, sondern auch bezüglich der Aufgaben und Befugnisse des EDÖB, der seine aufsichtsrechtliche Tätigkeit intensivieren und die Anzahl der Untersuchungen erhöhen wird.

Informationspflicht

Mit der Informationspflicht wird eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet, und die Rechte der betroffenen Personen werden gestärkt.

Auskunftsrecht

Nach dem Datenschutzgesetz kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.

Datenschutzberaterin und -berater

Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.

Strafbestimmungen

Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verletzungen der Pflichten gemäss Datenschutzgesetz.

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Letzte Änderung 03.11.2023

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