Unter bestimmten Bedingungen müssen Datensammlungen beim EDÖB angemeldet werden. Im Folgenden finden Sie einige Erklärungen zu Gesetz und Verordnung sowie das Anmeldeformular.
Hier finden Sie einen Überblick über die geltenden Regeln:
Hier können Sie Datensammlungen anmelden, abfragen oder verwalten:
Verzeichnis der Inhaber der Datensammlungen, die durch Bezeichnung eines betrieblichen Datenschutzverantwortlichen der Meldepflicht enthoben sind (PDF, 407 kB, 19.02.2021)(gemäss Art. 11a Abs. 5 Bst. e DSG)
Verzeichnis der Inhaber der Datensammlungen, die durch Erwerb eines Datenschutz-Qualitätszeichens der Meldepflicht enthoben sind (PDF, 83 kB, 13.11.2019)(gemäss Art. 11a Abs. 5 Bst. f DSG)
Siehe auch: