Mustervertrag für das Outsourcing von Datenbearbeitungen ins Ausland

Dieser Mustervertrag wurde in Zusammenarbeit des EDÖB mit David Rosenthal von der Zürcher Wirtschaftskanzlei Homburger erarbeitet. Er dient dazu, bei Übertragungen von Daten zur Bearbeitung ins Ausland (zwecks Outsourcings) einen adäquaten Schutz der Personendaten im Sinne von Art. 6 Abs. 2 lit. a DSG zu gewährleisten.

Will eine Schweizer Firma ihre Datensammlung in einem Land ohne angemessenen Datenschutz bearbeiten lassen, empfiehlt der EDÖB dringend den Abschluss eines solchen Vertrags zur Regelung der grenzüberschreitenden Datenbekanntgabe. Er ist speziell für Schweizer Firmen erarbeitet worden und stützt sich direkt auf Schweizer Recht, wiederspiegelt aber weitgehend bereits bestehende Musterverträge im Rahmen der EU und des Safe Harbour Agreements (die Musterverträge der EU-Kommission können jedoch, mit den für die Schweizer Verhältnisse erforderlichen Anpassungen etwa betreffend Schutz von Personendaten juristischer Personen und von Persönlichkeitsprofilen, ebenfalls verwendet werden).

Der Outsourcingvertrag befreit die für die Übermittlung verantwortliche Gesellschaft im Schadensfall nicht von ihrer Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen.
https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/datenschutz/handel-und-wirtschaft/unternehmen/anmeldung-einer-datensammlung/mustervertrag-fuer-das-outsourcing-von-datenbearbeitungen-ins-au.html