Internationale Zusammenarbeit
Wirksamer Datenschutz muss Grenzen überschreiten.
Wirksamer Datenschutz muss Grenzen überschreiten.
Ein wirksamer Datenschutz setzt auch die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden auf internationaler Ebene und die Entwicklung von grenzüberschreitenden Normen voraus. Es muss nämlich möglich sein, im Falle von transnationalen Datenbearbeitungen, mit denen wir zunehmend konfrontiert sind, abgestimmte Antworten zu erteilen und allen Personen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, die gleichen Rechte zu gewährleisten. Zu diesem Zweck beteiligt sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte an den Arbeiten folgender Gremien:
Beratender Ausschuss zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Übereinkommen 108).
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte nimmt regelmässig an den Sitzungen des Beratenden Ausschusses zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Übereinkommen 108) teil. Im November 2020 wurde eine Vertreterin des EDÖB in das Büro des Beratenden Ausschusses zum Übereinkommen 108 und im November 2022 als dessen erste Vize-Präsidentin gewählt, das die Arbeiten des Ausschusses zwischen den Plenarsitzungen leitet. Damit ist der EDÖB nach einer kurzen Pause wieder aktiv im Büro des Übereinkommens 108 vertreten.
Zur Modernisierung des Übereinkommens 108 und dessen Zusatzprotokoll 181 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates das Änderungsprotokoll 223. Das Änderungsprotokoll 223, das sogenannte Übereinkommen 108+, wird nach dem 11. Oktober 2023 in Kraft treten, sobald 38 Vertragsstaaten dem Protokoll angehören. Dies wird wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2024 der Fall sein.
Die Schweiz hat die Ratifikationsurkunde des Änderungsprotokolls am 7. September 2023, kurz nach dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes zum Datenschutz (DSG), bei einem Empfang der Generalsekretärin des Europarates in Bern hinterlegt.
Seit 1979 tagt die internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten. Vormals war es die «International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners», heute trägt sie den Namen «Global Privacy Assembly (GPA)». Sie ist eine Plattform für den weltweiten Austausch, wo die 130 Mitglieder Erfahrungen und daraus abgeleitete Good Practice teilen und gemeinsame Standpunkte definieren. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beteiligt sich aktiv an der «GPA». Im Rahmen dieser Zusammenarbeit unterstützt er die Erarbeitung harmonisierter Lösungsansätze in globalen Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre. Die erwähnte Plattform zur Koordinierung der Bestrebungen in Sachen Datenschutz und Privatsphäre auf globaler Ebene dient dem EDÖB als Informationsquelle und unterstützt ihn in seiner Arbeit.
Der EDÖB ist Vorsitzender einer der neun Arbeitsgruppen der «GPA».
Die Arbeitsgruppe zur Rolle des Schutzes personenbezogener Daten in der internationalen Entwicklungshilfe, der internationalen humanitären Hilfe und dem Krisenmanagement (GT AID) wurde anlässlich der 42. Weltversammlung für den Schutz der Privatsphäre (GPA) im Jahr 2020 gegründet. Der EDÖB hatte damals eine Resolution zur Rolle des Schutzes personenbezogener Daten in der internationalen Entwicklungshilfe, der internationalen humanitären Hilfe und dem Krisenmanagement eingebracht.
Seither führt er den Vorsitz der Arbeitsgruppe, die sich mit dieser Problematik befasst. Die Zusammensetzung der über zwanzigköpfigen GT AID spiegelt die geografische Vielfalt des GPA wider und bringt Datenschutzbehörden aus der ganzen Welt sowie internationale Organisationen, darunter das IKRK und der UNHCR, zusammen.
Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (auch bekannt als Berlin Group) wurde 1983 im Rahmen der Internationalen Konferenz über den Schutz von Daten und Privatsphäre gegründet. Bis 2021 wurde das Sekretariat der Gruppe von der Berliner Datenschutzbehörde (Berliner Datenschutzbeauftragten) geführt; seit März 2021 hat die deutsche Bundesdatenschutzbehörde (BfDI) die Führung des Sekretariats übernommen. Die Gruppe konzentriert sich auf den Datenschutz und auf Fragen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie im weiteren Sinne, die sich auf die Privatsphäre auswirken, wie z. B. KI oder das Internet der Dinge.
Die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten und des Europarats tagen jährlich anlässlich der sogenannten «Spring Conference». Sie erörtern Fragen von gemeinsamem Interesse und tauschen Informationen und Erfahrungen zu unterschiedlichen Themen aus. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte beteiligt sich seit 2000 an dem Treffen In der Regel werden am Ende der Konferenz verschiedene Resolutionen verabschiedet.
Der «European Case Handling Workshop» findet unter dem Dach der «Europäischen Konferenz der Datenschutzbehörden («Spring Conference»)» jedes Jahr in einem anderen Land statt. Anhand der Besprechung von praktischen Fällen findet ein wichtiger Wissensaustausch zwischen den Datenschutzbehörden statt.
Die Association francophone des Autorités de protection des données personnelles (AFAPDP) ist eine Vereinigung, die 2007 in Montreal auf Initiative von etwa dreißig Vertretern von Kontrollbehörden und Vertretern frankophoner Staaten gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten in den Staaten zu fördern, die noch nicht über eine entsprechende Gesetzgebung verfügen, die Debatte über die Herausforderungen des Schutzes personenbezogener Daten in der Frankophonie anzuregen und die Einrichtung eines Netzwerks für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen unabhängigen Datenschutzbehörden zu fördern. Eine Vertreterin des EDÖB ist Mitglied des Büros der Vereinigung.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereint weltweit 37 Mitglieder. Ihr Ziel ist es, bessere Politiken zu entwickeln, unter anderem im Bereich des Schutzes von Personendaten. Der EDÖB nimmt als Vertreter der Schweiz an der Arbeitsgruppe "Data Governance and Privacy" teil.
Letzte Änderung 15.10.2024