Tracking
Aus belanglosen Daten können Persönlichkeitsprofile entstehen.
Aus belanglosen Daten können Persönlichkeitsprofile entstehen.
Durch sog. Tracker erfahren Dritte, wenn Sie auf einen Link klicken, mit einer Werbeanzeige interagieren, ein Video abspielen lassen etc. Diese Informationen, die für sich genommen vielleicht nicht viel bedeuten, können kombiniert Rückschlüsse auf wesentliche Aspekte Ihrer Persönlichkeit zulassen.
Heute sind Tracking-Technologien sowohl im Internet als auch in der analogen Welt weit verbreitet.
Beim Webtracking kommen verschiedene Technologien zum Einsatz, die auf unterschiedlichen Daten basieren, um das Nutzerverhalten zu verfolgen, und die ständig weiterentwickelt werden. Vereinfacht gesagt stellen sie Sachinformationen (z.B. man hat auf einen Link geklickt) mit bestimmten Kennwerten oder Merkmalen zusammen, um ein bestimmtes Verhalten eindeutig mit einem Endgerät oder einer Person in Verbindung zu bringen.
Beispiele von Webtracking-Methoden:
Tracking im Internet erfolgt vor allem in Zusammenhang mit Websiteanalysen für Optimierungszwecke, also als Grundlage für Performanceauswertungen von Internetseiten, und im Zusammenhang mit Online-Werbung und Marketingkampagnen.
Beim sog. verhaltensbasierten Marketing und der verhaltensbasierten Werbung sammeln Unternehmen Daten über das Surfverhalten von Personen, um diesen passendere Werbung und Produktevorschläge anzuzeigen. Dabei wird von der Logik ausgegangen, dass die Algorithmen die Vorlieben der Nutzenden umso besser voraussagen, je mehr Daten über diese verfügbar sind. Deshalb werden die Angaben über das Surfverhalten oft mit weiteren Informationen aus anderen Quellen (z.B. Social Media oder sonstige besuchte Webseiten) oder mit von Algorithmen errechneten Prognosen oder Angaben angereichert, wodurch ein Profil der Nutzer entstehen kann («Profiling»).
Das Tracking kann aber auch im analogen Raum und dabei in unterschiedlichen Formen stattfinden. Mithilfe intelligenter Kameras, die Gesichtern oder sonstige Merkmale erkennen oder Kennzeichen von vorbeifahrenden Fahrzeugen erfassen, können das Verhalten und die Bewegungen von Personen verfolgt werden.
Das Tracking kann aber auch mithilfe von Gegenständen erfolgen, die wir auf uns tragen, indem sie an verschiedenen Orten, die wir aufsuchen, erkannt werden. Beispiele sind die RFID-Chips in Etiketten, Karten, Bibliothekbücher etc., die Radiowellen aussenden und somit mit einem Lesegerät erfasst werden können, sowie Mobilgeräten wie Handys, die Signale aussenden, um sich mit einer Antenne, einem WLAN oder via Bluetooth zu verbinden. Auch diese Tracking-Technologien entwickeln sich ständig weiter.
Datenschutzrechtlich betrachtet ist das Tracking als eine Bearbeitung von Personendaten zu verstehen, wenn die Daten, die erhoben und ausgewertet werden, einen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person aufweisen. Ist dies der Fall, dann unterliegen diese Datenbearbeitungen den Datenschutzbestimmungen.
Der Personenbezug liegt dabei nicht nur vor, wenn die Daten selbst ein identifizierendes Merkmal haben (z.B. die eindeutige Benutzererkennung UID für Android- oder Ad-ID für Applegeräte), sondern kann auch je nach den Umständen der Erhebung und Auswertung gegeben sein, beispielsweise wenn sie lange gespeichert, mit anderen verknüpft werden, oder wenn sie sehr spezifisch sind. Auch dann, wenn Daten anonym bearbeitet werden sollen, ist bis zu deren vollständiger Anonymisierung von Personendaten auszugehen, so dass die Datenschutzvorgaben einzuhalten sind.
Ob das Tracking in einem rechtmässigen Umfang stattfindet oder nicht, hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab, denn das Tracking kann in unterschiedlicher Art und zu diversen Zwecken erfolgen. Da dabei jedoch oft Daten verwendet werden, die ursprünglich aus technischen Gründen anfallen, kann das Tracking mit Blick auf das Zweckbindungsprinzip problematisch sein. Aber der Bearbeitungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit und der Datensparsamkeit können entgegenstehen, sodass die Persönlichkeit der Betroffenen verletzt wird. Dementsprechend ist das Tracking in der Regel nur zulässig, wenn es durch ein überwiegendes Interesse oder die Einwilligung der betroffenen Person gerechtfertigt wird
Erfassen Sie nur Daten, die Sie auch tatsächlich benötigen, und löschen Sie sie umgehend, sobald Sie sie nicht mehr benötigen.
Informieren Sie die Nutzenden angemessen über die Datenbearbeitungen, die Sie durchführen.
Lesen Sie die Nutzungsbedingungen der Tools, die Sie verwenden, genau. Oft bergen sie eine Erlaubnis, die Daten, die Sie erheben, für eigene Zwecke des Anbieters zu nutzen. Eine solche Datenbekanntgabe an Dritte darf nicht ohne einen Rechtfertigungsgrund, z.B. Einwilligung, erfolgen.
Gestalten Sie Ihre Internetseite so, dass die Besucherinnen und Besucher selbst entscheiden können, ob sie getrackt werden wollen.
Erkundigen Sie sich über datenschutzfreundliche Tools und Einstellungen, die Ihnen erlauben, die Performance einer Webseite oder eines Newsletters zu messen, und zugleich die Privatsphäre Ihrer Besucherinnen und Besucher zu respektieren.
Anstatt Tracker in Ihrer Webseite oder E-Mails zu nutzen, können Sie manuell generische UTM-Parameter in Links verwenden. Sie können beispielweise «?utm_source=email» zu den Links in Ihren Newsletter hinzufügen, um in Ihrer Analyseplattform zu sehen, wie viele Nutzerinnen und Nutzer auf eine Seite über diesen Link gekommen sind.
Anstatt sich auf Daten zu verlassen, können Sie Werbung inhaltsbasiert personalisieren.
Denken Sie daran, dass die von Ihnen gesammelten Daten missbraucht werden können. Was in einem bestimmten Kontext völlig harmlos ist, kann in einem anderen verwendet werden, um diese Personen zu verletzen und diesen damit zu schaden.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und prüfen Sie, wie Webseiten und Anwendungen mit Ihren Daten umgehen.
Geben Sie Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Webseiten, die Ihre Privatsphäre wertschätzen, den Vorzug.
Nutzen Sie sog. «Privacy Enhancer» Plugins und Browser, die Sie dabei unterstützen, sich vor Tracking zu schützen.
Letzte Änderung 12.04.2023