Schengen/Dublin

Die Abkommen von Schengen und Dublin ermöglichen den europäischen Staaten eine enge Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität und bei der Behandlung von Asylgesuchen.

1985 unterzeichnet, schafft das Schengener Übereinkommen die systematischen Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Schengen-Staaten ab und erleichtert den Reiseverkehr von Personen innerhalb dieses Raums. Im Gegenzug wurden die Kontrollen an den Aussengrenzen sowie die Kontroll- und Fahndungsmassnahmen im Landesinneren, insbesondere dank dem elektronischen Fahndungsinformationssystem SIS, verstärkt.

Das Dubliner Abkommen wurde 1990 abgeschlossen. Seither wurde es 2003 durch die Dublin-II-Verordnung ersetzt. Dieses Abkommen sorgt dafür, dass ein und dasselbe Asylgesuch nur von einem einzigen Staat im Dublin-Raum geprüft wird. Dank dem Informationssystem für Fingerabdrücke Eurodac kann eine Person, die mehrere Asylgesuche gestellt hat, identifiziert und in das für das Verfahren zuständige Land zurückgeführt werden.

Am 26. Oktober 2004 hat die Schweiz das Schengener- sowie das Dubliner Assoziierungsabkommen abgeschlossen. Diese traten am 1. März 2008 in Kraft. Am 14. August 2008 wurde die Schweiz an das SIS-Informationssystem angeschlossen. Das operationelle Inkrafttreten, das zur Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums führte, erfolgte am 12. Dezember 2008. An den Flughäfen wurden die Kontrollen am 29. März 2009 aufgehoben.

Aufsichtskompetenzen und Tätigkeiten des EDÖB im Rahmen des Schengener Assoziierungsabkommens

Das Schengener Assoziierungsabkommen verlangt die Errichtung einer nationalen Kontrollinstanz in Sachen Datenschutz in allen Staaten, die bei der Schengener Zusammenarbeit mitmachen. In der Schweiz werden diese Aufsichtstätigkeiten durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und die kantonalen Datenschutzbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen gewährleistet. Die Datenschutzbehörden sind für die Aufsicht über das SIS und den damit zusammenhängenden Betrieb und Nutzung zuständig. Sie stellen sicher, dass die Rechte der durch die Bearbeitung von Personendaten betroffenen Personen gewahrt bleiben.

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Weitere Informationen

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/datenschutz/polizei--verteidigung-und-migration/die-abkommen-von-schengen-und-dublin.html