Beim Informationssystem SIS handelt es sich um einen Datenbestand, der von den Staaten des Schengen-Gebiets gemeinsam unterhalten wird. Darin werden zwei umfangreiche Kategorien von Informationen zentralisiert, nämlich einerseits über gesuchte, vermisste oder überwachte Personen und andererseits über gestohlene oder abhanden gekommene Fahrzeuge oder Sachen, insbesondere Identitätsdokumente, Kfz-Zulassungsbescheinigungen und -Kennzeichen.
Das Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), das verbesserte Funktionalitäten anbietet, hat das bisherige System SISone4all am 9. April 2013 ersetzt. Man geht davon aus, dass das SIS II ungefähr 53 Millionen Daten betreffend gestohlene oder gesuchte Gegenstände enthält und mehr als 1.5 Millionen Personenausschreibungen (Stand Juni 2017).
Das Schengener Informationssystem und Ihre Personendaten
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im SIS Daten über sie bearbeitet werden und können gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen. Lesen Sie unser Merkblatt «Schengen und Ihre Personendaten» um zu erfahren, an wen Sie sich wenden müssen. Musterbriefe stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Leitfaden zur Ausübung des Auskunftsrechts betreffend das Schengener Informationssystem (SIS II)
Dieser Leitfaden der Koordinierungsgruppe für die Aufsicht über SIS II Schengen beschreibt die Verfahren zur Ausübung des Auskunftsrechts betreffend das Schengener Informationssystem (SIS II) in allen Schengenstaaten. Er soll den Betroffenen die Ausübung ihres Auskunftsrechts erleichtern und auch all jenen Personen als praktisches Hilfsmittel dienen, die beruflich mit dem Auskunftsrecht zu tun haben (Datenschutzbehörden, Polizeikräfte, Ausländerbehörden, Rechtsanwälte usw.).
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