Koordinierungsgruppe für die Aufsicht über Eurodac

Die Koordinierungsgruppe Eurodac SCG ist für die Aufsicht über das Informationssystem Eurodac verantwortlich. Sie besteht aus je einem Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden aller Eurodac-Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Das Sekretariat wird vom EDSB geführt.

Eurodac ist eine umfangreiche Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerbern und in der EU aufgegriffenen illegalen Einwanderern. Die Datenbank unterstützt die effektive Anwendung des Dubliner Übereinkommens über die Bearbeitung von Asylanträgen. Der EDSB überwacht die Verarbeitung personenbezogener Daten im Informationssystem Eurodac (Zentraleinheit) und deren Übermittlung an die Mitgliedstaaten. Die Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten überwachen die Verarbeitung von Daten durch die dortigen Behörden sowie die Übermittlung dieser Daten an die Zentraleinheit.

Die Eurodac SCG hat namentlich die Aufgabe, die gemeinsamen Kontrollaktivitäten und Inspektionen zu koordinieren, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der Eurodac-Verordnung zu überprüfen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die Zentraleinheit abzugeben. An den regelmässig stattfindenden Sitzungen werden Erfahrungen ausgetauscht sowie gemeinsame Probleme in Zusammenhang mit der Funktionsweise von Eurodac besprochen und nach Lösungen gesucht. An den Sitzungen werden auch Vertreter der Dienststellen der Europäischen Kommission und der IT-Agentur eu-LISA angehört.

Unter folgendem Link finden Sie verschiedene Informationen betreffend die Eurodac SCG. Insbesondere können dort die Verfahrensordnung der Koordinierungsgruppe, die Tätigkeitsberichte oder durchgeführte Kontrollen abgerufen werden:

Weitere Informationen

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/datenschutz/polizei--verteidigung-und-migration/die-abkommen-von-schengen-und-dublin/koordinierungsgruppe-fuer-die-aufsicht-ueber-eurodac.html