Biometrie

Stimmerkennungsverfahren

Unternehmen setzen vermehrt Stimmerkennungsverfahren zur Überprüfung der Identität ihrer Kunden ein. Der Einsatz solcher Anwendungen ist zulässig, wenn die betroffenen Personen transparent informiert werden und ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung ihres Stimmabdrucks gegeben haben. Auch müssen die Zugriffsrechte eindeutig geregelt sein.

Biometrische Zugangskontrollen im Freizeitbereich

Das Sportzentrum KSS musste die zentralisierte Speicherung biometrischer Daten im Rahmen seiner Zutrittskontrolle aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts anpassen. Wie wir anlässlich einer Nachkontrolle vor Ort feststellen konnten, setzt KSS das Urteil datenschutzkonform um.

Gesichtserkennungssysteme in Sportstadien

Wir wurden angefragt, zu zwei Teilaspekten des Projekts «Sicherheit im Sport» Stellung zu nehmen. Dabei handelte es sich vor um allem die Themen «Einsatz von Biometrie resp. von Gesichtserkennungsgeräten bei den Eingängen eines Stadions» und «Verknüpfung von Videoaufnahmen in den Stadien und Biometrie resp. Gesichtserkennung». Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen in Stadien ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Einführung biometrischer Daten in Ausweisen

Die begrenzte und geregelte Verwendung biometrischer Daten für eine bessere Personen-Authentifizierung im Rahmen von Identitätskontrollen und für eine verstärkte Sicherheit der Ausweispapiere widerspricht den Datenschutzprinzipien nicht. Die Verwendung dieser Daten für Identifikationszwecke ist dagegen problematischer und stösst bei uns auf Vorbehalte.

Weitere Informationen

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/datenschutz/technologien/biometrie.html