Anliegen des Datenschutzes

Der Beauftragte bezeichnet folgende neun Aspekte als zentrale Anliegen zum Schutz der Privatsphäre: 

 

Faire Information

Unternehmen und Bundesorgane informieren transparent über ihre Datenbearbeitung: verständlich und vollständig.

 

Wahlmöglichkeiten

Betroffene geben ihre Einwilligung informiert und erhalten eine echte Wahlfreiheit.

 

Risikoanalyse

Bereits im Projekt werden die möglichen Datenschutzrisiken identifiziert und deren Auswirkungen mit Massnahmen minimiert.

 
 

Datenrichtigkeit

Die Bearbeitung erfolgt mit zutreffenden Daten.

 
 

Verhältnismässigkeit

Kein Datensammeln auf Vorrat, sondern nur so weit wie nötig zur Erreichung des Zwecks. Die Datenbearbeitung wird umfangmässig und zeitlich limitiert.

 
 
 

Zweckgebundenheit

Die Daten werden nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.

 
 
 

Datensicherheit

Die Datenbearbeiter stellen technisch und organisatorisch sicher, dass die Personendaten hinreichend geschützt sind.

 

Dokumentation

Alle Datenbearbeitungen werden durch den Datenbearbeiter dokumentiert und klassifiziert.

 

Eigenverantwortung

Private und Bundesorgane nehmen ihre Pflicht zur Beachtung der Datenschutzgesetzgebung eigenverantwortlich wahr.

 

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Letzte Änderung 14.06.2019

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