Datenschutz
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat im Bereich Datenschutz insbesondere folgende Aufgaben:
- Er berät Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und private Organisationen,
- er beaufsichtigt die Datenbearbeitungen von Unternehmen und privaten Organisationen,
- er berät die Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe,
- er beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe (u.a. SBB, Post, Swisscom).
- Der EDÖB nimmt Stellung zu Rechtsetzungsprojekten des Bundes,
- er tauscht sich mit in- und ausländischen Datenschutzbehörden aus und arbeitet fallweise mit ihnen zusammen,
- er sensibilisiert und informiert die Öffentlichkeit,
- er führt und veröffentlicht das Register der Datensammlungen.
Wichtig:
Datenbearbeitungen der kommunalen und kantonalen Behörden fallen in den Zuständigkeitsbereich der Datenschutzstellen der Kantone bzw. Gemeinden.
Um seine Aufgaben zu erfüllen, kann der EDÖB von sich aus oder auf Meldung Dritter Sachverhalte näher abklären und aufgrund dieser Abklärungen Empfehlungen erlassen.
Der EDÖB hat im Privatbereich neben seiner Aufsichtsfunktion auch beratende Funktionen. Insbesondere erläutert er das Datenschutzgesetz und die Vollzugsverordnungen, bietet Anleitung und Hilfe bei der Anmeldung von Datensammlungen und Datenübermittlungen ins Ausland und bei der Gewährung/Ausübung des Auskunftsrechts. Er berät sowohl in rechtlichen Fragen als auch bei technischen Aspekten der Datensicherung.