Internationale Zusammenarbeit

Ein wirksamer Datenschutz setzt auch die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden auf internationaler Ebene und die Entwicklung von grenzüberschreitenden Normen voraus. Es muss nämlich möglich sein, im Falle von transnationalen Datenbearbeitungen, mit denen wir zunehmend konfrontiert sind, abgestimmte Antworten zu erteilen und allen Personen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, die gleichen Rechte zu gewährleisten. Zu diesem Zweck beteiligt sich der eidgenössische Datenschutzbeauftragte an den Arbeiten des Europarates, der europäischen Konferenz und der internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten, der gemeinsamen Kontrollinstanzen Schengen und Eurodac sowie an der frankophonen Vereinigung der Datenschutzbehörden.

Handbuch Datenschutz in der humanitären Hilfe

Das Handbuch behandelt die Grundprinzipien und Rechtsgrundlagen des Schutzes personenbezogener Daten und widmet jeder der Technologien, die personenbezogene Daten in der humanitären Hilfe verwenden, ein eigenes Kapitel. Es ist auf der Website des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) verfügbar (auf Englisch).

Links

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/der-edoeb/internationale-zusammenarbeit.html