Möchten Sie uns eine Verletzung der Privatsphäre melden (Verletzung des DSG)? Bitte verwenden Sie dazu unten stehendes Formular. Beachten Sie jedoch, dass der Beauftragte Ihre Anfrage nicht individuell bearbeiten kann und Ihre E-Mails nicht beantworten wird.
Wir werden Ihre Hinweise aber sorgfältig prüfen und sind für Meldungen von Datenschutzverletzungen dankbar, um Probleme rechtzeitig zu erkennen. Beanstandungen bearbeiten wir unter Berücksichtigung der Schwere der Persönlichkeitsverletzung, der Anzahl betroffener Personen sowie unserer Prioritäten und personellen Ressourcen.
Der Gesetzgeber hat für den privatrechtlichen Bereich vorgesehen, dass die betroffenen Personen in erster Linie den zivilrechtlichen Weg beschreiten. Gelangen Sie zur Ansicht, widerrechtlich in Ihrer Persönlichkeit verletzt worden zu sein, können Sie mit einer Zivilklage dagegen vorgehen (Art. 15 DSG). Falls Sie beabsichtigen, rechtliche Schritte einzuleiten, empfehlen wir Ihnen, sich zuvor von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen. Bei Datenbearbeitungen durch Bundesbehörden haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an diese zu wenden um Ihre Rechte wahrzunehmen (25 DSG).
Das Kontaktformular kann auch für Anfragen von Medienschaffenden oder für Einladungen zur Teilnahme des EDÖB an Veranstaltungen verwendet werden.
Schüler und Studierende, die eine Arbeit zum Datenschutz oder zum Öffentlichkeitsprinzip verfassen, finden ausführliche Informationen zu diesen Themenbereichen in den Erläuterungen und Tätigkeitsberichten auf dieser Webseite. Eine individuelle Beantwortung der Anfragen ist leider nicht möglich.