Auftrag & Aufgaben: Der Datenschutz
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist für zwei Bereiche zuständig: für die bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften und für das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ).
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist die zuständige Behörde für den Datenschutz bei Datenbearbeitungen durch Private (z.B. Unternehmen) sowie durch Bundesorgane. Datenbearbeitungen der kommunalen und kantonalen Behörden fallen in den Zuständigkeitsbereich der Datenschutzaufsicht der Kantone bzw. Gemeinden.
Der EDÖB hat im Bereich Datenschutz insbesondere folgende Aufgaben:
- Er beaufsichtigt die Datenbearbeitungen durch die Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe (u.a. SBB, Post, Swisscom) sowie durch Private (z.B. Unternehmen),
- er berät Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und private Organisationen sowie die Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe.
- er nimmt Stellung zu Rechtsetzungsprojekten des Bundes,
- er tauscht sich mit in- und ausländischen Datenschutzbehörden aus und arbeitet fallweise mit ihnen zusammen,
- er sensibilisiert und informiert die Öffentlichkeit.
Datenschutzrechtliche Aufsichtstätigkeit des EDÖB