Informationen zum Anzeigeformular für Betroffene

Voraussetzungen für die Einreichung einer Anzeige

Der EDÖB eröffnet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung gegen ein Bundesorgan oder eine private Person, wenn genügend Anzeichen bestehen, dass eine Datenbearbeitung gegen die Datenschutzvorschriften verstossen könnte. 

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt Untersuchungen

  • Mit diesem Formular können Sie einen möglichen Verstoss gegen Datenschutzvorschriften anzeigen. Bitte nutzen Sie dieses Formular nur bei persönlicher Betroffenheit.
  • Anzeigen sind möglich, wenn der Verantwortliche ein Bundesorgan (z.B. Bundesamt oder andere Verwaltungseinheit) oder ein privater Datenbearbeiter (z.B. Unternehmen, Verein, natürliche Person) ist. Anzeigen gegen kantonale oder kommunale Organe sind nicht beim EDÖB einzureichen. 
  • Der EDÖB nimmt keine Anzeigen entgegen, die nicht eine Verletzung von Datenschutzvorschriften betreffen (z.B. Urheberrecht, Strafrecht)
  • Soweit es zur Bearbeitung Ihrer Anzeige erforderlich ist, geben wir Ihre Angaben dem verantwortlichen Datenbearbeiter bekannt, z.B. um eine Stellungnahme einzuholen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, anonym eine Anzeige zu erstatten; bitte verwenden Sie dazu das Anzeigeformular für Dritte. 
  • Damit wir rasch und effektiv prüfen können, ob ein Verstoss gegen die Datenschutzgesetzgebung vorliegt, ist es sinnvoll, wenn Sie uns Beweismittel zur Verfügung stellen. Dazu haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, Beilagen hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Beilagen bzw. Beweismittel, soweit erforderlich, dem Verantwortlichen übermitteln. Verzichten Sie deshalb auf Beilagen, die Angaben über Sie oder Dritte enthalten bzw. Rückschlüsse auf Sie oder Dritte zulassen, welche dem Verantwortlichen nicht offengelegt werden sollen. Ausserdem bitten wir Sie, Personendaten Dritter unkenntlich zu machen, soweit diese für die Bearbeitung Ihrer Anzeige nicht erforderlich sind. 

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Letzte Änderung 11.09.2023

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