Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Sie kann für Akteure, die auf dem Gebiet der EU tätig sind, unmittelbar anwendbar sein. Mit den neuen Bestimmungen erhalten Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle über ihre Personendaten; zudem nimmt die DSGVO die Unternehmen vermehrt in die Verantwortung, während gleichzeitig ihre Meldepflichten abgebaut werden. Des Weiteren wird die Rolle der Datenschutzbehörden gestärkt. Zahlreiche Schweizer Unternehmen könnten von der Datenschutz-Grundverordnung direkt betroffen sein.
Am 23. November 2018 veröffentlichte der Europäische Datenschutzauschuss (EDSA) seine Leitlinien zum territorialen Anwendungsbereich der DSGVO («Guidelines 3/2018 on the territorial scope of the GDPR (Article 3)», auf Englisch). Diese Leitlinien waren bis zum 18. Januar 2019 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und wurden nun angepasst.
Am 12. November 2019 hat der EDSA diese Leitlinien verabschiedet.
Erläuterung des EJPD zur Meldepflicht bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 DSGVO.
Praktische Hilfsmittel der Datenschutzbehörden
Leitlinien zur DSGVO des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA)
Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein
FAQs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Andere praktische Hilfsmittel
Letzte Änderung 16.02.2021