Für alle hier nicht speziell behandelten Gebiete können Sie die folgenden Musterschreiben anwenden und entsprechend anpassen.
Wichtig ist es, immer genau anzugeben, worüber Sie Auskunft erhalten möchten. Falls Sie ein Aktenzeichen, eine Referenz- oder Kundennummer haben, geben Sie diese an oder schreiben Sie genau, worauf sich Ihre Anfrage bezieht - beispielsweise "im Zusammenhang mit meinem Kreditbegehren vom 19. Januar 2001" oder "alle über mich gespeicherten Daten im Kundenregister".
Falls die Daten, die über Sie gespeichert sind, falsch sind oder unerlaubterweise gesammelt wurden, können Sie verlangen, dass diese berichtigt oder gelöscht werden. Sie haben auch die Möglichkeit zu verbieten, dass Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen nur unvollständig Auskunft erteilt wurde oder dass Ihnen die Auskunft ohne guten Grund verweigert wurde, wenden Sie sich schriftlich an den EDÖB, schildern Sie den Sachverhalt und legen Sie die Korrespondenz bei. Sie haben auch die Möglichkeit einer Zivilklage gemäss Art. 15 Abs. 4 DSG. Dafür verweisen wir Sie ebenfalls auf unseren Leitfaden über die Rechte der betroffenen Personen bei der Bearbeitung von Personendaten (Download Kasten rechts).
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