Auskunft bei Krankenversicherungen

Versicherungen bearbeiten in einigen Bereichen in grossem Umfang Gesundheitsdaten. Als betroffene Person können Sie bei Versicherern darüber Auskunft verlangen, welche Daten über Sie bearbeitet werden. Den entsprechenden Musterbrief finden Sie am Seitenende.

Je nachdem, ob sich das Auskunftsgesuch an Sozial- oder Privatversicherer richtet, kommen für den Zugang zu Ihren Personendaten leicht unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Der Unterschied zeigt sich allerdings nur dann, wenn der Sozialversicherer Ihr Zugangsgesuch ablehnt oder Ihnen nur eingeschränkt Auskunft erteilt. Im Gegensatz zum Privatversicherer kann er dies nicht mit einer einfachen schriftlichen Mitteilung machen, sondern muss Ihnen das in Form einer Verfügung eröffnen.

Die relevantesten Sozialversicherer sind:

  • Krankenversicherer nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
  • Unfallversicherer nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
  • Invalidenversicherung gemäss Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
  • Berufliche Vorsorge (Pensionskassen) gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
  • Militärversicherung gemäss Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG)

IV-Stellen und kantonale Ausgleichskassen sind kantonale Behörden. Sie unterstehen den kantonalen Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Kantons. Entsprechend richtet sich das Verfahren für ein Auskunftsgesuch nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen.

Für das Auskunftsgesuch bei einem Sozialversicherer verwenden Sie bitte unseren Musterbrief «Auskunftsbegehren an Sozialversicherer». Vergessen Sie nicht, Ihrem Auskunftsgesuch eine Ausweiskopie beizulegen.

Dies sind die relevantesten Privatversicherer (nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, VVG):

  • Krankenzusatzversicherer
  • Unfallzusatzversicherer
  • Lebensversicherer
  • Reiseversicherer
  • Haftpflichtversicherer nach VVG   

Für das Auskunftsgesuch bei einem Privatversicherer verwenden Sie bitte unseren Musterbrief «Auskunftsbegehren an Privatversicherer». Vergessen Sie nicht, Ihrem Auskunftsgesuch eine Ausweiskopie beizulegen.

Auskunft bei kantonalen Behörden

Kantonale Behörden wie IV-Stellen, Kantonsspitäler oder kantonale Ausgleichskassen bearbeiten ebenfalls Personendaten im Gesundheitsbereich. Sie unterstehen den kantonalen Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Kantons.

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