Der EDÖB ist zuständig für datenschutzrechtliche Fragen bei Bundesbehörden und Privaten. Für Datenschutzfragen im Zusammenhang mit kantonalen oder kommunalen Organen sind die Datenschutzbehörden in den einzelnen Kantonen bzw. Städten zuständig.
Das Musterschreiben für Auskunftsbegehren bei kantonalen oder Gemeindebehörden müssen Sie entsprechend Ihrem Anliegen anpassen und genau angeben, welche Informationen Sie erhalten möchten. Falls Sie Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich an Ihren kantonalen Datenschutzbeauftragten.
Bei Auskunftsbegehren an Stellen in der Bundesverwaltung haben Sie das Recht, nicht nur alle über Sie gespeicherten Daten zu erfahren, sondern auch die gesetzliche Grundlage, auf die sich die Datensammlung abstützt.
Das Auskunftsbegehren stellen Sie der zuständigen Amtsstelle zu. Welche dies genau ist, können Sie der Korrespondenz entnehmen, die Sie geführt haben. Falls Sie keine Angaben dazu haben, können Sie die zuständige Amtsstelle aus dem Register der Datensammlungen herausfinden, das vom EDÖB geführt wird.
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