Von jedem Arbeitnehmer existiert eine Personalakte, meist sowohl in Papier- wie auch in elektronischer Form. Diese umfasst alle Angaben, die relevant für die Anstellung sind. Andere Angaben, insbesondere persönliche Notizen der Personalverantwortlichen, gehören nicht in ein Personaldossier.
Auch andere Stellen können Personendaten von Angestellten bearbeiten, wie z. B. Vorgesetze im Zusammenhang mit Qualifikationen, ärztliche Dienste, IT-Sicherheitsbeauftragte oder Personalselektionsunternehmen. Genauere Angaben dazu finden Sie in unserem Leitfaden über die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich und im Leitfaden über Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz.
Daten über Stellensuchende und Arbeitslose werden an verschiedenen Orten gespeichert. Dies betrifft die Arbeitslosenkasse, von der Sie Ihr Arbeitslosengeld überwiesen bekommen. Aber auch regionalen Arbeitsvermittlungszentren, verschiedene Arbeitsämter sowie private Arbeitsvermittlungen und andere Stellen, mit denen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Stellensuche Kontakt haben, führen ein Dossier.
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