Videoüberwachung

Videoüberwachungen nehmen in den verschiedensten Bereichen ständig zu. Es sind nicht mehr nur Grossverteiler oder Banken, die Videokameras einsetzen, um die eigenen Gebäude und Räume zu überwachen, auch Private greifen z. B. bei Wohnhäuser immer mehr zu diesem Mittel.

Überall, wo mit Videokameras überwacht wird, muss entweder ersichtlich sein, wer dafür zuständig ist, oder muss dies ausdrücklich angeschrieben sein. Die Verantwortlichen müssen sich an ganz bestimmte Regeln halten, welche Daten sie wie lange aufzeichnen und aufbewahren dürfen. Sie können sich beim Verantwortlichen für die Videoüberwachung melden und ihr Auskunftsrecht geltend machen, wenn die Videoüberwachung mit einer Datensammlung verbunden ist.

Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang verweisen wir Sie auf unser Merkblatt über die Videoüberwachung durch private Personen.

Falls die Videoüberwachung durch ein kantonales Organ vorgenommen wird, können Sie sich beim Auskunftsbegehren nicht auf das Bundesgesetz über den Datenschutz berufen.

Weiterführende Informationen

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/dokumentation/datenschutz/musterbriefe/videoueberwachung.html