Die Musterschreiben sind nach verschiedenen thematischen Gesichtspunkten gegliedert. Lesen Sie immer zuerst den einleitenden Abschnitt zum entsprechenden Thema.
Sie müssen Ihre Anfrage nicht begründen. Vermeiden Sie dennoch unnötige Anfragen. Diese verursachen nicht nur viel Arbeit, sondern können Sie auch etwas kosten.
Gehen Sie folgendermassen vor:
1. Speichern Sie das benötigte Musterschreiben auf Ihrem Computer ab.
2. Füllen Sie die notwendigen Angaben ein. Fehlende Angaben sind markiert.
Das Auskunftsbegehren sowie die Auskunftserteilung können auf elektronischem Wege erfolgen (bspw. mit e-Mail oder Web-Formular), wenn der Inhaber der Datensammlung dies ausdrücklich vorsieht. Dieser muss angemessene Massnahmen treffen, um die betroffene Person identifizieren zu können und andererseits deren persönliche Daten bei der Auskunftserteilung vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen. Selbstverständlich kann das Auskunftsbegehren auch per Briefpost erfolgen.
In vielen Fällen bekommen Sie innerhalb der vorgesehenen Frist Auskunft, wenn sie eines der oben aufgeführten Verfahren benutzen. Stellt sich heraus, dass Sie innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erhalten haben, so besteht immer noch die Möglichkeit mit einem eingeschriebenen Brief nachzufassen. Sofern Ihre Anfrage aber bspw. zeitkritisch ist oder Sie einen Beweis für die Zustellung benötigen, so ist es sicher sinnvoll das Auskunftsbegehren von Anfang an handschriftlich zu unterschreiben und eingeschrieben zu versenden oder das Dokument mit einem gleichwertigen elektronischen System zu signieren und zuzustellen.
Wenn Sie im Namen eines privaten Unternehmens ein Auskunftsbegehren stellen, müssen Sie einen Handelsregisterauszug beilegen, aus dem ersichtlich ist, dass Sie dazu berechtigt sind.
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